Unsere verkehrsmedizinischen Untersuchungen: Sehtests, körperliche und psychometrische Untersuchungen

Als offizielle verkehrsmedizinische Prüfstelle führen wir in unserer Praxis in Tübingen Sehtests, körperliche Untersuchungen und psychometrische Untersuchungen durch.

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Laut Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) müssen sich Personen, die mit Taxis, Bussen, LKW oder Mietwagen aktiv am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen, regelmäßigen, präventiven Untersuchungsprogrammen unterziehen, um die körperliche und geistige Fahrtauglichkeit festzustellen. Je nach Führerscheinklasse beinhaltet die Fahrtauglichkeitsuntersuchung verschiedene Bereiche:

Einfache Sehtests für die Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T

Wie die theoretische und praktische Führerscheinprüfung ist auch der Sehtest nach § 12 der Fahrerlaubnisverordung verpflichtend für alle, die einen Führerschein machen möchten. Der einfache Sehtest für die Fahrerlaubnisklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T dauert rund zehn Minuten und soll die zentrale Tagessehschärfe feststellen. Dabei kommen sogenannte Landoltringe zum Einsatz, deren Öffnungen erkannt werden müssen.

Erweiterte Sehtests für die Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E

Für die Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E ist ein etwas umfangreicherer Sehtest nötig. Dieser umfasst die Beurteilungen der zentralen Tagessehschärfe, des Farbensehens, des Kontrast- und Dämmerungssehens, des Gesichtsfelds, der Blendempfindlichkeit sowie des Stereosehens.
Während der einfache Sehtests auch von Optikerinnen und Optikern durchgeführt werden kann, ist für den erweiterten Sehtest eine Facharztpraxis für Augenheilkunde, Arbeits- oder Betriebsmedizin aufzusuchen oder eine andere in § 67 Abs. 5 Nr. 2 und 3 FeV gelistete medizinische Einrichtung.

Anamnesegespräch für alle Führerscheine der Klassen C und D

Jede Fahrtauglichkeitsuntersuchung für Berufskraftfahrer und -fahrerinnen beginnt in der Regel mit einem offenen Gespräch zwischen Facharzt oder Fachärztin sowie der Person, die einen Führerschein erwerben oder verlängern möchte. In diesem Gespräch werden die wichtigsten Informationen zum Gesundheitszustand der zu untersuchenden Person festgehalten. Dafür ist es hilfreich, wenn direkt alle medizinischen Unterlagen, Atteste, Behandlungspläne und ggf. verordnete Medikamente mitgebracht werden. 

Körperliche Untersuchungen für alle Führerscheine der Klassen C und D

Die körperliche Untersuchung ist bei Ersterteilung und Verlängerung aller Führerscheine der Klassen C und D verpflichtend. Sie beinhaltet die folgenden Punkte: Körperbehinderungen, Herz-Kreislaufstörungen, Bluterkrankungen, Erkrankungen der Niere, Hormon- und Stoffwechselerkrankungen, Störungen des Nervensystems, Geistes- und Suchterkrankungen, Störungen des Hörvermögens sowie Erkrankungen mit erhöhter Tagesschläfrigkeit.

Psychometrische Untersuchung (PMU) zur Fahreignung für Taxis, Mietwagen und Busse

Psychometrische Tests werden allgemein auch als betriebsmedizinische Untersuchungen oder Reaktionstests bezeichnet. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind für den Personenbeförderungsschein und den Omnibusschein vorzulegen.Bei der psychometrischen Untersuchung wird überprüft, ob die Fahrerin oder der Fahrer in den Bereichen Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Aufmerksamkeitsleistung, Konzentrationsleistung und Reaktionsfähigkeit alle nötigen Anforderungen erfüllt, um Personen zu transportieren. Entsprechend ist die psychometrische Untersuchung nur bei den Führerscheinklassen D, D1, DE, D1E sowie zur Fahrgastbeförderung allgemein (auch für Krankentransporte) nötig.

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