Vorsorge/Eignung “Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten” (E FSÜ, ehemals G 25)kann je nach betrieblicher Zielsetzung und Beauftragung entweder als Eignungsbeurteilung oder als Wunschvorsorge durchgeführt werden. Sie ist für Beschäftigte gedacht, die Fahrzeuge, Gabelstapler, Regalbediengeräte oder Leitstände bedienen. Sie überprüft die körperliche und psychische Eignung für diese verantwortungsvollen Aufgaben und sollte vor Aufnahme der Tätigkeit sowie in regelmäßigen Abständen wiederholt werden.
Vorsorge “Lärm” (ehemals G 20)
richtet sich an Angestellte, die unter einer Lärmbelastung von über 85 dB(A) arbeiten. Die Untersuchung dient der frühzeitigen Erkennung von Hörschäden und unterstützt den Arbeitsschutz, damit Beschäftigte langfristig gesund bleiben.
Vorsorge “Atemschutz” (ehemals G 26)
ist für alle erforderlich, die beruflich Atemschutzgeräte tragen. Sie stellt sicher, dass die Arbeit für den Träger kein gesundheitliches Risiko darstellt und prüft das Herz-Kreislauf-System, die Lungenfunktion sowie die allgemeine körperliche Belastbarkeit.
Vorsorge “Bildschirmarbeitsplätze” (ehemals G 37)
prüft vor allem die Sehfähigkeit und ergonomische Aspekte bei Tätigkeiten am Bildschirm. Ziel dieser arbeitsmedizinischen Vorsorge ist es, Augenbelastungen, Haltungsschäden und langfristigen Beschwerden vorzubeugen.
Vorsorge “Belastungen des Muskel- und Skelettsystems” (ehemals G 46)
richtet sich an Mitarbeitende mit körperlich belastenden Tätigkeiten. Sie erkennt frühzeitig Risiken für Rücken, Gelenke und Bewegungsapparat und schützt vor berufsbedingten Schäden.
Vorsorge “Haut” (ehemals G 24)
schützt Beschäftigte, die bei ihrer Arbeit Hautgefährdungen ausgesetzt sind, zum Beispiel durch Chemikalien oder mechanische Reize. Regelmäßige Untersuchungen verhindern Hauterkrankungen und sichern die Einsatzfähigkeit.
Vorsorge/Eignung “Arbeiten mit Absturzgefahr” (ehemals G 41)
kann – abhängig von betrieblicher Zielsetzung und Beauftragung – als Eignungsbeurteilung oder als Wunschvorsorge durchgeführt werden. Sie betrifft Tätigkeiten, bei denen eine Sturzhöhe von mehr als einem Meter gegeben ist, und hilft unter anderem, gesundheitliche Einschränkungen frühzeitig zu erkennen, die zu einem erhöhten Unfallrisiko führen könnten.
Vorsorge “Infektionsgefährdung / biologische Arbeitsstoffe” (ehemals G 42)
ist für alle vorgesehen, die mit potenziell infektiösen Materialien arbeiten. Diese arbeitsmedizinische Vorsorge soll Infektionskrankheiten effektiv vorbeugen und die betriebliche Sicherheit unterstützen.
Vorsorgen für weitere Gefahrstoffe
ist für Beschäftigte wichtig, die bei ihrer Tätigkeit chemischen oder toxischen Substanzen ausgesetzt sind. Durch spezielle betriebsmedizinische Untersuchungen können gesundheitliche Schäden frühzeitig erkannt oder verhindert werden.
Vorsorge “Hitzearbeiten” (ehemals G 30) und “Kältearbeiten” (ehemals G 21)
untersucht Mitarbeitende, die bei sehr hohen oder sehr niedrigen Temperaturen arbeiten, auf ihre Belastbarkeit unter extremen Bedingungen. Ziel ist es, hitzebedingte oder kältebedingte Belastungen zu verhindern.
Neben den hier gelisteten Betriebsarzt-Services bieten wir ein breites Spektrum weiterer arbeits-, verkehrs- und präventivmedizinischer Leistungen an. Kontaktieren Sie uns gern für individuelle Lösungen, die perfekt zu Ihrem Unternehmen passen, oder buchen Sie Termine für Ihre Mitarbeiter direkt online.