Arbeitsmedizinische Betreuung für Unternehmen im Breisgau

Von arbeitsmedizinischen Vorsorgen gemäß ArbMedVV über FEV-Untersuchungen bis zur psychologischen Beratung Ihrer Mitarbeiter – wir kümmern uns um alles, was Ihr Unternehmen braucht, um betriebsmedizinisch ideal aufgestellt zu sein.


In unserer Praxis für Arbeitsmedizin in Freiburg-Hochdorf setzen wir konsequent auf Prävention, damit Ihr Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen nicht nur erfüllt, sondern übertrifft.
Unser Team aus erfahrenen Betriebsärztinnen und Fachärzten mit verkehrsmedizinischer Zusatzqualifikation bietet Ihnen dafür alle wichtigen Leistungen direkt vor Ort in Freiburg, im Haus des Straßenverkehrs in der Weißerlenstraße 9.

Von arbeitsmedizinischen Vorsorgen gemäß ArbMedVV über FEV-Untersuchungen bis zur psychologischen Beratung Ihrer Mitarbeiter – wir kümmern uns um alles, was Ihr Unternehmen braucht, um betriebsmedizinisch ideal aufgestellt zu sein.

Verkehrsmedizinische Untersuchungen nach FeV für LKW-, Bus- und Taxi-Führerscheine

Vorsorgen in Freiburg

Unsere Betriebsärzte und -ärztinnen führen alle gesetzlich vorgeschriebenen verkehrsmedizinischen Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung durch und sichern so die Fahrtauglichkeit Ihrer Fahrerinnen und Fahrer. Ob LKW-, Bus- oder Taxi-Führerschein – wir prüfen Sehkraft, Belastbarkeit und gesundheitliche Eignung zuverlässig und rechtskonform. Das gibt Ihnen als Arbeitgeber die Sicherheit, dass Ihr Personal alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und jederzeit sicher unterwegs ist.

Unsere verkehrsmedizinischen Leistungen:

– Ärztliche Untersuchungen (Anlage 5 FeV): Prüfung von Herz-Kreislauf, Stoffwechsel, Nervensystem, Bewegungsapparat, Hör- und Gleichgewichtssinn

– Sehtests (Anlage 6 FeV): Prüfung von Sehschärfe, Gesichtsfeld, Dämmerungssehen und Farbsehen

– Zusätzliche Tests (Anlage 5 FeV, Nr. 2): Prüfung von Belastbarkeit, Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit, ggf. psychologische Eignungstests

Diese verkehrsmedizinischen Untersuchungen benötigen die unterschiedlichen Führerscheinklassen:

Für LKW-Führerscheine (C, CE, C1, C1E) gehören die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV und der Sehtest nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV zur Pflicht. Diese Untersuchungen sind in regelmäßigen Abständen – in der Regel alle fünf Jahre – zu wiederholen.Bus-Führerscheine (D, DE, D1, D1E) erfordern dieselben Untersuchungen, ergänzt um Tests zu Belastbarkeit, Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit nach Anlage 5 Nr. 2 FeV.Taxi- und Mietwagen-Führerscheine (P-Schein) umfassen ebenfalls Sehtest und ärztliche Untersuchung; bei Bedarf kommen zusätzliche Belastungs- und psychologische Tests hinzu

Ein junger Arzt misst einer sitzenden Patientin in rotem Pullover den Blutdruck am Tisch mit Monitor in einem hellen Behandlungsraum einer Praxis.
Vorsorgetermine nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Vorsorge/Eignung “Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten” (E FSÜ, ehemals G 25)kann je nach betrieblicher Zielsetzung und Beauftragung entweder als Eignungsbeurteilung oder als Wunschvorsorge durchgeführt werden. Sie ist für Beschäftigte gedacht, die Fahrzeuge, Gabelstapler, Regalbediengeräte oder Leitstände bedienen. Sie überprüft die körperliche und psychische Eignung für diese verantwortungsvollen Aufgaben und sollte vor Aufnahme der Tätigkeit sowie in regelmäßigen Abständen wiederholt werden.

Vorsorge “Lärm” (ehemals G 20)
richtet sich an Angestellte, die unter einer Lärmbelastung von über 85 dB(A) arbeiten. Die Untersuchung dient der frühzeitigen Erkennung von Hörschäden und unterstützt den Arbeitsschutz, damit Beschäftigte langfristig gesund bleiben.

Vorsorge “Atemschutz” (ehemals G 26)
ist für alle erforderlich, die beruflich Atemschutzgeräte tragen. Sie stellt sicher, dass die Arbeit für den Träger kein gesundheitliches Risiko darstellt und prüft das Herz-Kreislauf-System, die Lungenfunktion sowie die allgemeine körperliche Belastbarkeit.

Vorsorge “Bildschirmarbeitsplätze” (ehemals G 37)
prüft vor allem die Sehfähigkeit und ergonomische Aspekte bei Tätigkeiten am Bildschirm. Ziel dieser arbeitsmedizinischen Vorsorge ist es, Augenbelastungen, Haltungsschäden und langfristigen Beschwerden vorzubeugen.

Vorsorge “Belastungen des Muskel- und Skelettsystems” (ehemals G 46)
richtet sich an Mitarbeitende mit körperlich belastenden Tätigkeiten. Sie erkennt frühzeitig Risiken für Rücken, Gelenke und Bewegungsapparat und schützt vor berufsbedingten Schäden.

Vorsorge “Haut” (ehemals G 24)
schützt Beschäftigte, die bei ihrer Arbeit Hautgefährdungen ausgesetzt sind, zum Beispiel durch Chemikalien oder mechanische Reize. Regelmäßige Untersuchungen verhindern Hauterkrankungen und sichern die Einsatzfähigkeit.

Vorsorge/Eignung “Arbeiten mit Absturzgefahr” (ehemals G 41)
kann – abhängig von betrieblicher Zielsetzung und Beauftragung – als Eignungsbeurteilung oder als Wunschvorsorge durchgeführt werden. Sie betrifft  Tätigkeiten, bei denen eine Sturzhöhe von mehr als einem Meter gegeben ist, und hilft unter anderem, gesundheitliche Einschränkungen frühzeitig zu erkennen, die zu einem erhöhten Unfallrisiko führen könnten.

Vorsorge “Infektionsgefährdung / biologische Arbeitsstoffe” (ehemals G 42)
ist für alle vorgesehen, die mit potenziell infektiösen Materialien arbeiten. Diese arbeitsmedizinische Vorsorge soll Infektionskrankheiten effektiv vorbeugen und die betriebliche Sicherheit unterstützen.

Vorsorgen für weitere Gefahrstoffe
ist für Beschäftigte wichtig, die bei ihrer Tätigkeit chemischen oder toxischen Substanzen ausgesetzt sind. Durch spezielle betriebsmedizinische Untersuchungen können gesundheitliche Schäden frühzeitig erkannt oder verhindert werden.

Vorsorge “Hitzearbeiten” (ehemals G 30) und “Kältearbeiten” (ehemals G 21)
untersucht Mitarbeitende, die bei sehr hohen oder sehr niedrigen Temperaturen arbeiten, auf ihre Belastbarkeit unter extremen Bedingungen. Ziel ist es, hitzebedingte oder kältebedingte Belastungen zu verhindern.

Neben den hier gelisteten Betriebsarzt-Services bieten wir ein breites Spektrum weiterer arbeits-, verkehrs- und präventivmedizinischer Leistungen an. Kontaktieren Sie uns gern für individuelle Lösungen, die perfekt zu Ihrem Unternehmen passen, oder buchen Sie Termine für Ihre Mitarbeiter direkt online.

IHR WEg zu uns

Hier finden Sie uns in Freiburg im Breisgau

Health Works | Praxis für Arbeitsmedizin
Haus des Straßenverkehrs
Weißerlenstraße 9
79108 Freiburg im Breisgau

Das Haus des Straßenverkehrs, in dem sich unsere Betriebsarztpraxis befindet, liegt in der Weißerlenstraße 9, 79108 Freiburg im Breisgau, im Industriegebiet des nördlichen Stadtteils Hochdorf. Die Adresse liegt in einem gemischten Gewerbe- und Wohngebiet, umgeben vom Freiburger Stadtwald. Parkplätze finden Sie direkt vor dem Gebäude. Bitte beachten Sie Freiburgs Umweltzone, die auch die Weißerlenstraße umfasst: Hier ist eine grüne Plakette erforderlich.

Mit unserem Hauptsitz in Tübingen sind wir dank einer Kooperation mit der Straßenverkehrsgenossenschaft Baden (SVG Baden) in der Lage, Ihren Mitarbeitenden direkt vor Ort in Freiburg beste arbeitsmedizinische Betreuung zu bieten. Im Haus des Straßenverkehrs, dem Sitz der SVG Baden, stehen unserem Team aus erfahrenen Betriebsärztinnen und -ärzten moderne Räumlichkeiten exklusiv zur Verfügung, um Ihrem Team professionelle Versorgung nach modernsten Standards zu bieten – ganz ohne lange Anfahrtswege.

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Weißerlenstraße 9
79108 Freiburg im Breisgau

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Nachdenkliche Frau in blauem Poloshirt, Hand am Kinn: Reflexionspose vor beigem Hintergrund.
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