Arbeitsmedizinische Unterstützung bei der Gefährdung-sbeurteilung


Professionelle Gefährdungsbeurteilungen als Grundlage für Ihr betriebliches Gesundheitsmanagement

Arbeitsmedizinische Gefährdungsbeurteilungen für Betriebe gemäß § 3 ArbStättV und § 5 ArbSchG

Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung gehört zu den Grundpflichten eines jeden Unternehmers, ganz unabhängig von der Größe des Betriebs. Als erfahrene Praxis für Arbeitsmedizin unterstützen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der ganzheitlichen Ermittlung und Beurteilung von Gefahren am Arbeitsplatz. Unsere Beratungsarbeit bildet somit die entscheidende Basis dafür, dass in Ihrem Betrieb die optimalen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit Ihrer Angestellten umgesetzt werden können.

Um die Gefährdungslage im Betrieb objektiv beurteilen zu können, nehmen wir uns ausreichend Zeit für Gespräche mit den Geschäftsführenden und untersuchen im Rahmen der Bestandsaufnahme Arbeitsbedingungen, Arbeitsabläufe und Arbeitsmittel. Während des gesamten Prozesses stehen unsere Fachmedizinerinnen und Fachmediziner in engem Kontakt zu Ihnen, um das individuelle Potenzial Ihres Unternehmens optimal in die Planung von Präventionsmaßnahmen einbinden zu können.

Unsere Services im Rahmen der arbeitsmedizinischen Gefährdungsbeurteilung

Um die tatsächlichen Gefährdungen in Ihrem Betrieb fachkundig zu ermitteln, zu beurteilen und Lösungen dafür zu finden, arbeiten wir mit dem Sieben-Schritte-Plan gemäß § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV):

  1. Definition der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten
    Für die Vorbereitung der Gefährdungsbeurteilung nutzen wir vorhandene betriebliche Unterlagen, klären die Beteiligung in unterschiedlichen Abteilungen und Arbeitsbereichen. Besonders schutzbedürftige Angestellte werden hierbei speziell berücksichtigt.
  2. Ermittlung der Gefährdungen
    Um die tatsächlich vorhandenen Gefährdungen zu erfassen, die besonders typisch für den jeweiligen Arbeitsplatz sind, arbeiten wir mit Checklisten und nehmen uns ausreichend Zeit für die Begutachtung aller Arbeitsbereiche.
  3. Beurteilung der Gefährdungen
    Im Zuge der Risikoeinschätzung und Risikobewertung  untersuchen wir, wie stark die vorgefundenen Gefährdungen den Arbeitsalltag beeinflussen und entscheiden, wo genau im Betrieb Handlungsbedarf für Arbeitsschutzmaßnahmen besteht.
  4. Definition konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen
    Wir bestimmen die Schutzziele zur Risikoreduktion und legen Maßnahmen fest, die der Beseitigung und Begrenzung von Gefährdungen dienen. Dazu gehört beispielsweise die Definition erforderlicher Pflicht- und Angebotsvorsorgen für die Angestellten.
  5. Durchführung der Maßnahmen
    Mit langjähriger Erfahrung in den unterschiedlichsten Betrieben unterstützen wir Sie bei der der Umsetzung sämtlicher arbeitsmedizinischer Maßnahmen. Dabei legen wir großen Wert auf eine vertrauensvolle Gesprächsbasis und Kommunikation auf Augenhöhe.
  6. Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen
    Wir überprüfen, ob die aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleiteten Maßnahmen termingerecht durchgeführt wurden, ob die Gefährdung beseitigt werden konnte und prüfen, ob weitere Maßnahmen notwendig sind.
  7. Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
    Wir betreuen unsere Partnerunternehmen dauerhaft und stehen gern im engen Kontakt zu den Verantwortlichen, sodass wir bestens im Bilde sind, sollten neue Gefährdungen oder Arbeitsunfälle auftreten, neue Arbeitsstoffe oder neue Arbeitsschutzvorschriften eingeführt werden.

Sie benötigen betriebsärztliche Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung oder anderen arbeitsmedizinischen Fragestellungen?

Wir beraten Sie gern bei einem kostenlosen und unverbindlichen Gespräch!

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Unsere Expertise im Bereich der Gefährdungsbeurteilung

In einigen Arbeitsbereichen ist bei der Beurteilung von Gefährdungen und der Entwicklung geeigneter Schutzmaßnahmen besondere arbeitsmedizinische Expertise gefragt. Deshalb unterstützen wir Sie bei der Gefährdungsbeurteilung mit langjähriger Erfahrung für ein optimales Standing gegenüber Unfallversicherung, Berufsgenossenschaft und Betriebsrat.

Zu unseren Fachgebieten gehören unter anderem: 

  • Gefahrstoffe sowie deren toxische, allergische, irritative, kanzerogenen, erbgutverändernden oder entwicklungsschädigende Wirkungen (§ 14.2 GefStoffV)
  • Biologische Arbeitsstoffe (§ 12.2a BioStoffV)
  • Lärm und Vibrationen (§ 11.3 LärmVibrationsArbSchV)
  • Haut- oder atemwegsgefährdende Tätigkeiten
  • Thermische und elektrische Gefährdungen
  • Repetitive manuelle Tätigkeiten, manuelle Lastenhandhabung und Arbeiten in Zwangshaltung
  • Psychische Belastungen, Beanspruchungsreaktionen und Traumatisierungen
  • Auswahl persönlicher Schutzausrüstungen
  • Arbeitsaufenthalte im Ausland 
  • Beurteilungen der Gefährdung von besonders schutzbedürftigen Personengruppen wie Jugendlichen oder Schwangeren
  • Organisation der Ersten Hilfe (§ 3 ASIG)
  • Auswirkungen von Suchtmittelkonsum
  • Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen

Gern unterstützen wir Sie auch im Nachgang bei den Pflichten, die Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin erfüllen müssen, wie beispielsweise der schriftlichen Dokumentation sowie natürlich beim kontinuierlichen Fortschreiben der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung. Zu diesem Zweck führen wir regelmäßige und anlassbezogene Begehungen durch, beispielsweise nach Störfällen, bei maßgeblichen Veränderungen im Betrieb oder beim Auftreten neuer arbeitsbedingter Erkrankungen.

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FAQ

Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung durch Betriebsärzte und Betriebsärztinnen

Welche Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz können aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet werden?
Laut Arbeitsschutzgesetz sind sämtliche Gefährdungen prinzipiell direkt an ihrer Quelle zu bekämpfen. Das bedeutet für unvermeidbare Gefährdungen, dass Schutzmaßnahmen nach dem “STOP”-Prinzip entwickelt werden: Substitution: Beispielsweise wird ein Gefahrstoff durch einen weniger gefährlichen Stoff ersetzt. Technische Maßnahmen: Beispielsweise kann durch Abschirmung von Maschinen eine Lärmreduktion bewirkt werden. Organisatorische Maßnahmen: Beispielsweise können sehr belastende Tätigkeiten auf mehrere Angestellte verteilt werden. Personenbezogene Maßnahmen: Beispielsweise können Vorsorgeangebote, Unterweisungen oder persönliche Schutzausrüstungen helfen.
Wie wird eine Gefährdung in der Arbeitsmedizin definiert?
Eine Gefährdung bezeichnet im Kontext der arbeitsmedizinischen Gefährdungsbeurteilung die Möglichkeit eines Gesundheitsschadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung. Dabei werden keine bestimmten Anforderungen an das Ausmaß oder die Eintrittswahrscheinlichkeit dieser Schäden und Beeinträchtigungen gestellt.
Wie läuft eine Gefährdungsbeurteilung ab?
In der Regel sind bereits drei Termine für eine erste Gefährdungsbeurteilung im Betrieb ausreichend. Beim ersten Termin führen wir gemeinsam mit den Geschäftsführenden eine Betriebsbegehung durch und bestimmen im Nachgang grob den notwendigen Leistungsumfang. Beim nächsten Termin werden die verschiedenen Arbeitsumfelder anhand des Klassifizierungsschemas der Berufsgenossenschaft dokumentiert und eventuell vorhandene Defizite benannt. Darauf folgt die Auswertung, bei der die einzelnen Gefährdungen eingeordnet und bewertet werden, um daraus entsprechende Maßnahmen abzuleiten. Die gesamte Gefährdungsbeurteilung wird dokumentiert und dem Betrieb ausgehändigt. Beim dritten Termin besprechen wir die nötigen Maßnahmen nochmals dezidiert mit den verantwortlichen Personen im Betrieb. Gern beraten wir Sie auch im Nachgang zu Organisation, Betreuung und Überprüfung der Wirksamkeit sämtlicher Maßnahmen, führen regelmäßige Betriebsbegehungen durch und begleiten Sie langfristig in allen Fragen rund um das betriebliche Gesundheitsmanagement.
Kann es mehrere Gefährdungsbeurteilungen für einen Arbeitsplatz geben?
Auch, wenn durch verschiedene Bereiche, wie biologische, psychische, physikalische oder chemische Gefährdungsbeurteilungen, der Eindruck entsteht, es gäbe mehrere Beurteilungen für ein und dieselbe Tätigkeit, ist dies nicht der Fall. Stattdessen umfasst die Gefährdungsbeurteilung sämtliche einzelnen Gefährdungen. Nur so können deren Wechselwirkungen untereinander optimal beurteilt werden.

Ihre Angestellten sind unsere oberste Priorität.
Wir bieten:

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