Health Works Business
Unsere Business-Services

Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins Jahr 2023.
Die Gelegenheit möchten wir nutzen um Ihnen für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zu danken, so wie für Ihre Unterstützung und Ihre Geduld bei einigen der Veränderungen, die wir in diesem Jahr durchgeführt haben. In diesem Jahr haben wir unsere Praxisräume renoviert, eine neue Website gebaut und eine neue Brand entwickelt, großartige neue Mitarbeiter eingestellt und unsere Ausrüstung und Dokumentationssysteme komplett modernisiert.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit im nächsten Jahr, um die Prävention weiterhin zu unserem wichtigsten Instrument zu nutzen, damit unsere Beschäftigten gesund, in Sicherheit und zufrieden an ihrem Arbeitsplatz bleiben.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Pause mit Familie und Freunden. Nutzen Sie diese Zeit, um sich von der Arbeit abzumelden, sich zu erholen und Dinge zu tun, die Sie lieben.
Unsere Büros sind auch vom 22. Dezember bis zum 6. Januar geschlossen. Ab dem 9. Januar werden wir mit voller Kraft für Sie bereit stehen.
Mit herzlichen Grüßen,
Dr. med. Nicolas Schultheiß und das gesamt Health Works Team
Frohes Neues Jahr

Seit 2022 ist die Tübinger Akademie Gesundheit Teil des Health Works-Teams.
Wir haben einen neuen Namen und eine neue Marke, aber wir sind nach wie vor für alle Ihre Bedürfnisse und Fragen im Bereich der Arbeitsmedizin da. Um mehr zu erfahren, besuchen Sie bitte unsere Hauptseite.
Die Tübinger Akademie Gesundheit ist Teil des Health Works-Teams


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Laut Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) müssen sich Personen, die mit Taxis, Bussen, LKW oder Mietwagen aktiv am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen, regelmäßigen, präventiven Untersuchungsprogrammen unterziehen, um die körperliche und geistige Fahrtauglichkeit festzustellen. Je nach Führerscheinklasse beinhaltet die Fahrtauglichkeitsuntersuchung verschiedene Bereiche:
Einfache Sehtests für die Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T
Wie die theoretische und praktische Führerscheinprüfung ist auch der Sehtest nach § 12 der Fahrerlaubnisverordung verpflichtend für alle, die einen Führerschein machen möchten. Der einfache Sehtest für die Fahrerlaubnisklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T dauert rund zehn Minuten und soll die zentrale Tagessehschärfe feststellen. Dabei kommen sogenannte Landoltringe zum Einsatz, deren Öffnungen erkannt werden müssen.
Erweiterte Sehtests für die Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E
Für die Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E ist ein etwas umfangreicherer Sehtest nötig. Dieser umfasst die Beurteilungen der zentralen Tagessehschärfe, des Farbensehens, des Kontrast- und Dämmerungssehens, des Gesichtsfelds, der Blendempfindlichkeit sowie des Stereosehens.
Während der einfache Sehtests auch von Optikerinnen und Optikern durchgeführt werden kann, ist für den erweiterten Sehtest eine Facharztpraxis für Augenheilkunde, Arbeits- oder Betriebsmedizin aufzusuchen oder eine andere in § 67 Abs. 5 Nr. 2 und 3 FeV gelistete medizinische Einrichtung.
Anamnesegespräch für alle Führerscheine der Klassen C und D
Jede Fahrtauglichkeitsuntersuchung für Berufskraftfahrer und -fahrerinnen beginnt in der Regel mit einem offenen Gespräch zwischen Facharzt oder Fachärztin sowie der Person, die einen Führerschein erwerben oder verlängern möchte. In diesem Gespräch werden die wichtigsten Informationen zum Gesundheitszustand der zu untersuchenden Person festgehalten. Dafür ist es hilfreich, wenn direkt alle medizinischen Unterlagen, Atteste, Behandlungspläne und ggf. verordnete Medikamente mitgebracht werden.
Körperliche Untersuchungen für alle Führerscheine der Klassen C und D
Die körperliche Untersuchung ist bei Ersterteilung und Verlängerung aller Führerscheine der Klassen C und D verpflichtend. Sie beinhaltet die folgenden Punkte: Körperbehinderungen, Herz-Kreislaufstörungen, Bluterkrankungen, Erkrankungen der Niere, Hormon- und Stoffwechselerkrankungen, Störungen des Nervensystems, Geistes- und Suchterkrankungen, Störungen des Hörvermögens sowie Erkrankungen mit erhöhter Tagesschläfrigkeit.
Psychometrische Untersuchung (PMU) zur Fahreignung für Taxis, Mietwagen und Busse
Psychometrische Tests werden allgemein auch als betriebsmedizinische Untersuchungen oder Reaktionstests bezeichnet. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind für den Personenbeförderungsschein und den Omnibusschein vorzulegen.Bei der psychometrischen Untersuchung wird überprüft, ob die Fahrerin oder der Fahrer in den Bereichen Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Aufmerksamkeitsleistung, Konzentrationsleistung und Reaktionsfähigkeit alle nötigen Anforderungen erfüllt, um Personen zu transportieren. Entsprechend ist die psychometrische Untersuchung nur bei den Führerscheinklassen D, D1, DE, D1E sowie zur Fahrgastbeförderung allgemein (auch für Krankentransporte) nötig.
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Als Praxis für Arbeitsmedizin und zugelassene verkehrsmedizinische Prüfstelle bieten wir im Bereich der Verkehrsmedizin eine lückenlose medizinische Betreuung für Unternehmen und Selbstzahlende an.
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Unsere verkehrsmedizinischen Untersuchungen: Sehtests, körperliche und psychometrische Untersuchungen

Hinweis: Die Rechtsnormen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen haben sich 2013 geändert. Die Basis bilden seither nicht länger die Handlungsempfehlungen der DGUV, sondern die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dennoch finden Sie untenstehend die altbekannten G-Ziffern zur schnellen Orientierung sowie alle G-Untersuchungen nochmals tabellarisch zusammengefasst.
G 20 untersuchung (Lärm)
Die G20-Untersuchung kann sowohl Teil der arbeitsmedizinischen Pflicht-, also auch der Angebotsvorsorge sein:
Zur Pflichtvorsorge zählt die G20-Untersuchung bei Tätigkeiten mit Lärmexpositionen, bei welchen die oberen Auslösewerte von Lex,8h = 85 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 137 dB(C) erreicht oder überschritten werden.
Bei Tätigkeiten mit Lärmexpositionen, bei welchen die unteren Auslösewerte von Lex,8h = 80 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 135 dB(C) überschritten werden, zählt die G20-Untersuchung zur Angebotsvorsorge.
G 24 untersuchung (Haut)
Bei der G24-Untersuchung sollen Hauterkrankungen wie Ekzeme, Allergien oder Dyshidrose frühzeitig erkannt werden. Damit ist die G24 insbesondere bei Arbeiten mit Feuchtigkeit oder mit chemischen und biologischen Arbeitsstoffen wichtiger Bestandteil der Präventivmedizin. Je nach Gefährdungslage kann die G24-Untersuchung sowohl Teil der Pflicht-, als auch der Angebotsvorsorge sein.
Mehr zur G 24-Untersuchung
G 25 untersuchung (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten)
Fahr-, Steuer- und Überwachungspersonal ist oft über lange Zeit optischen und akustischen Belastungen ausgesetzt, was die Augen und Ohren stark beanspruchen kann. Auch ist der mit der Tätigkeit einhergehende Bewegungsmangel häufig Ursache für Muskelverspannungen oder andere Folgeerkrankungen. Bei dieser Vorsorge beraten wir Angestellte spezifisch zum individuellen Arbeitsplatz, untersuchen das Seh- und Hörvermögen und beurteilen den Urinstatus (Blut, Zucker, Protein etc.).
G 35 untersuchung (Berufliche Auslandsreisen)
Die reisemedizinische Vorsorgeuntersuchung ist vor Geschäftsreisen in tropische und subtropische Länder verpflichtend. Dieser Gesundheitscheck umfasst neben einer ausführlichen Reiseanamnese auch eine körperliche Untersuchung, eine Labordiagnose sowie ein EKG. Zudem informieren wir über Erkrankungsrisiken und spezielle Schutzmaßnahmen für das jeweilige Zielland. Besonders wichtig ist hier auch die arbeitsmedizinische Impfberatung: Wir sorgen dafür, dass Ihre Angestellten rechtzeitig alle für das Reiseland empfohlenen Impfungen (inkl. Gelbfieber-Impfung) erhalten. Bei der Reise in ein Malariagebiet verschrieben wir die notwendige Malaria-Prophylaxe.
G 37 untersuchung (Bildschirmarbeitsplätze)
Die G37-Untersuchung richtet sich an Büroangestellte und andere Personen, die sitzende Tätigkeiten am Bildschirm ausführen. Sie umfasst unter anderem Untersuchungen der Augen, des Bewegungsapparates, des Blutdrucks, des Stoffwechsels. Zudem erfolgt eine individuelle Beratung mit konkretem Bezug zu den gegebenen Arbeitsplatzverhältnissen.
G 42 untersuchung (Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung)
Die Vorsorgeuntersuchung nach G 42 (BioStoffV) soll Angestellte, die Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung nachgehen, vor schwerwiegenden Infektionen schützen. Damit richtet sich die G 42 insbesondere an Arbeitnehmende in den Bereichen Medizin, Kinderbetreuung, aber auch Forstwirtschaft sowie Garten- und Landschaftsbau.
Mehr zur G 42-Untersuchung
Sie sind auf der Suche nach einer erfahrenen Praxis für Arbeitsmedizin, die Ihr Unternehmen langfristig und ganzheitlich im Bereich der betrieblichen Gesundheitsvorsorge unterstützt?
Unser Team freut sich darauf, Sie und Ihre Angestellten kennenzulernen! Gern beraten wir Sie bei einem kostenlosen und unverbindlichen Gespräch, wie Ihr Unternehmen optimal von unseren präventivmedizinischen Services profitieren kann.
Die häufigsten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
Unsere Vision für die Arbeitsmedizin
Wir haben viele Visionen für die ganzheitliche arbeitsmedizinische Versorgung von Unternehmen, die weit über klassischen Betriebsarzt-Service hinausgehen. Daher sind wir für unsere Praxis in Tübingen auf der Suche nach leidenschaftlichen Arbeitsmedizinern, Betriebsärztinnen und MFAs, die Teil unseres Expertenteams werden möchten und bereit sind, gemeinsam mit uns zu wachsen.
Offene Stellen in Tübingen
Für unsere arbeitsmedizinische Praxis in Tübingen suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt:
- Fachärzte (m/w/d) für Arbeitsmedizin oder Betriebsärzte (m/w/d) in Vollzeit
- Medizinische Fachangestellte (m/w/d) in Vollzeit

Sie sind Betriebsarzt, Arbeitsmedizinerin oder MFA und interessieren sich für eine Stelle im Tübinger Health Works-Team?
Senden Sie uns gern Ihre Bewerbungsunterlagen inklusive Lebenslauf und Zeugnissen an kontakt@healthworks.de oder nutzen Sie eines der oben verlinkten Bewerbungsportale.
Wir freuen uns auf Sie!